Begrüßung zur Internationalen Konferenz Kriegsdienstverweigerung in Asien
(18.11.2023) Es ist nun fast vier Jahre her, dass das Alternativdienstgesetz im Dezember 2019 vom Parlament verabschiedet wurde. Nach diesem Gesetz müssen Kriegsdienstverweiger*innen nicht mehr ins Gefängnis; sie sind keine Kriminellen mehr und können nun neue Wege der gemeinnützigen Arbeit finden, um ihr Gewissen und ihre friedlichen Überzeugungen zu wahren. Allerdings wurde das System von Anfang an wegen seiner übermäßig langen Dienstzeiten und seiner Beschränkungen in Bezug auf Ort und Form des Dienstes kritisiert.