15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

15. Mai: Internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerung

EGMR zur Türkei: Entscheidung zugunsten des Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan

von Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

(17.07.2012) Der Antragsteller, Mehmet Tarhan, ist türkischer Staatsbürger, wurde 1977 geboren und lebt in Sivas (Türkei). Der Fall betrifft seine Kriegsdienstverweigerung aus pazifistischen Überzeugungen. Nachdem er das Tragen einer Uniform verweigerte, wurde er im Militärgefängnis inhaftiert und unterlag Disziplinarstrafen wegen seiner Weigerung, sich Haare und Bart schneiden zu lassen, was schließlich durch sieben Soldaten erzwungen wurde. Gegen ihn wurden Strafverfahren eröffnet. Seit seiner Desertion im März 2006 sucht ihn die Polizei. Ihm drohen weitere Strafverfahren und Inhaftierung. Der Antragsteller reichte Beschwerde ein nach Artikel 3 (Verbot der unmenschlichen Behandlung) wegen gegen ihn ausgeübter psychologischer Gewalt und nach Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) wegen der Nicht-Anerkennung seiner Kriegsdienstverweigerung und die aufgrund dessen gegen ihn eröffneten Strafverfahren.

Das Gericht stellt Verletzungen des Artikels 3 und des Artikels 9 fest. Es wird eine Entschädigung von 10.000 € für den nicht-finanziellen Schaden und 2.300 € für Kosten und Ausgaben festgelegt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Pressemitteilung vom 17. Juli 2012 (ECHR 302 (2012). Auszüge zur Entscheidung Tarhan v. Turkey (no. 9078/06). Das Urteil liegt nur in französisch vor unter http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-112199. Übersetzung: rf. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. und AG »KDV im Krieg« (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe September 2012

Stichworte:    ⇒ Europa   ⇒ Internationale Resolutionen   ⇒ Kriegsdienstverweigerung   ⇒ Mehmet Tarhan   ⇒ Menschenrechte   ⇒ Türkei   ⇒ Urteile