Rundbrief »KDV im Krieg« - Juni 2017

Rundbrief »KDV im Krieg« - Juni 2017

Arbeit von Connection e.V.

April bis Juni 2017

von Franz Nadler und Rudi Friedrich

Konferenz zu Eritrea

Wir hatten bereits angekündigt, dass wir eine Konferenz zur Situation der eritreischen Flüchtlinge in Europa vorbereiten. Hintergrund dafür ist, dass zunehmend eritreische Flüchtlinge in den Asylverfahren abgelehnt werden oder nur einen unzureichenden Schutz erhalten, obwohl sich die Situation in Eritrea selbst nicht geändert hat. Nach wie vor sehen sich Frauen wie Männer im Herkunftsland einer Zwangsrekrutierung zu einem Militärdienst ausgesetzt, der unbefristet zu leisten ist. Folter und willkürliche Haft sind an der Tagesordnung.

Vorbereitet wird die Konferenz gemeinsam von der Eritreischen Bewegung für Demokratie und Menschenrechte (EMDHR), den Europe External Policy Advisors (EEPA), dem Förderverein Pro Asyl e.V., der War Resisters‘ International (WRI), der Eritreischen Rechtsgesellschaft (ELS) und Connection e.V.

Die Konferenz „Eritrea and the Ongoing Refugee Crisis“ wird nun stattfinden am

Donnerstag, 19. Oktober, 9.30 h – 17 h in Brüssel

Dazu möchten wir herzlich einladen. Nähere Informationen gibt es in Kürze.

Myungjin Moon aus Südkorea zu Gast

Vom 26. Mai bis 3. Juni war der südkoreanische Kriegsdienstverweigerer Myungjin Moon zu Gast in Deutschland und den Niederlanden. Unterstützt von der Ev. Mission in Solidarität, der Deutschen Ostasienmission und dem Korea-Verband führte er Veranstaltungen auf dem Kirchentag, in Berlin, Hamburg und Köln durch. Am Rande der Veranstaltungen ergaben sich weitere Gespräche mit Journalisten und verschiedensten Organisationen. Leider gab es keine Termine mit Abgeordneten, die jedoch zurückmeldeten, dass sie sich gegenüber den südkoreanischen Behörden auch weiter für die Belange der Kriegsdienstverweigerer einsetzen wollen. Myungjin Moon berichtet über die aktuellen Entwicklungen in Südkorea und seine Erfahrungen auf der Rundreise (...mehr).

Syrien: Asyl für Deserteure?

Das OVG Münster hatte 4. Mai 2017 einem syrischen Militärdienstentzieher den Flüchtlingsstatus versagt, da „es keine Erkenntnisse gebe, dass rückkehrende Asylbewerber wegen des Umstandes, dass sie sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden.“ Es gelte, die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen. Zudem drohe dem Kläger keine Verwicklung in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen. (14 A 2023/16.A). Diesem haarsträubendem Urteil folgte zu Recht ein Aufschrei verschiedener Organisationen.

Auch wir bezogen in einer Pressemitteilung Stellung dazu und forderten Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure ein: „Frauen und Männer, die sich dem Kriegsdienst entziehen oder verweigern und daher Verfolgung in welcher Form auch immer zu befürchten haben, werden von den jeweiligen Staaten gerade wegen ihrer Entscheidung zur Verweigerung verfolgt. Entscheidend ist dabei nicht, welche Motive für ihre Tat vorliegen. Allein die Tat selbst wird als den Zielen staatlichen Handelns entgegen gerichtet angesehen. Zudem werden sie nicht nur vom Staat und Militär, sondern auch von der Gesellschaft als eine Gruppe von Personen angesehen, die sich der Kriegspolitik des Staates entgegenstellen.“

Am 6. Juni 2017 folgte nun eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), der drei syrischen Militärdienstentziehern Flüchtlingsschutz gewährte. Der VGH ist der Auffassung, dass den Klägern wegen ihrer Herkunft aus den von Rebellen beherrschten Gebieten des Landes sowie in Anknüpfung an ihrer von den syrischen Behörden wegen ihres Wehrdienstentzuges vermuteten oppositionellen Gesinnung eine politische Verfolgung drohe. (3 A 3040/16.A) Der VGH verwies im Urteil auf eine Auskunft der Schweizerischen Flüchtlingshilfe   (pdf-Datei bei SFH).

André Shepherd Weg

Auf Initiative des Wohnprojektes umBAU² Turley wurde zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, dem 15. Mai, in Mannheim ein André Shepherd Weg eingeweiht (...mehr).

Wir lösen AG „KDV im Krieg“ auf

Vor einigen Wochen hat die GLS Bank, bei der die AG „KDV im Krieg“ ihr Konto unterhält, die Kontogebühren schlichtweg verdoppelt. Das ist für uns der Anlass, die AG „KDV im Krieg“ aufzulösen. Sie hat uns lange begleitet. Ursprünglich hatten wir sie als AG Südliches Afrika in der DFG-VK gegründet, später in AG „KDV im Krieg“ umbenannt. Nun wird Connection e.V. die Arbeit und die Verwaltung, auch der Aborechnungen des Rundbriefes, übernehmen.

Konferenz zu Eritrea

Wir hatten bereits angekündigt, dass wir eine Konferenz zur Situation der eritreischen Flüchtlinge in Europa vorbereiten. Hintergrund dafür ist, dass zunehmend eritreische Flüchtlinge in den Asylverfahren abgelehnt werden oder nur einen unzureichenden Schutz erhalten, obwohl sich die Situation in Eritrea selbst nicht geändert hat. Nach wie vor sehen sich Frauen wie Männer im Herkunftsland einer Zwangsrekrutierung zu einem Militärdienst ausgesetzt, der unbefristet zu leisten ist. Folter und willkürliche Haft sind an der Tagesordnung.

Vorbereitet wird die Konferenz gemeinsam von der Eritreischen Bewegung für Demokratie und Menschenrechte (EMDHR), den Europe External Policy Advisors (EEPA), dem Förderverein Pro Asyl e.V., der War Resisters‘ International (WRI), der Eritreischen Rechtsgesellschaft (ELS) und Connection e.V.

Die Konferenz „Eritrea and the Ongoing Refugee Crisis“ wird nun stattfinden am

Donnerstag, 19. Oktober, 9.30 h – 17 h in Brüssel

Dazu möchten wir herzlich einladen. Nähere Informationen gibt es in Kürze auf unserer Website www.Connection-eV.org

Myungjin Moon aus Südkorea zu Gast

Vom 26. Mai bis 3. Juni war der südkoreanische Kriegsdienstverweigerer Myungjin Moon zu Gast in Deutschland und den Niederlanden. Unterstützt von der Ev. Mission in Solidarität, der Deutschen Ostasienmission und dem Korea-Verband führte er Veranstaltungen auf dem Kirchentag, in Berlin, Hamburg und Köln durch. Am Rande der Veranstaltungen ergaben sich weitere Gespräche mit Journalisten und verschiedensten Organisationen. Leider gab es keine Termine mit Abgeordneten, die jedoch zurückmeldeten, dass sie sich gegenüber den südkoreanischen Behörden auch weiter für die Belange der Kriegsdienstverweigerer einsetzen wollen. Ab Seite 4 berichtet Myungjin Moon über die aktuellen Entwicklungen in Südkorea und seine Erfahrungen auf der Rundreise.

Syrien: Asyl für Deserteure?

Das OVG Münster hatte 4. Mai 2017 einem syrischen Militärdienstentzieher den Flüchtlingsstatus versagt, da „es keine Erkenntnisse gebe, dass rückkehrende Asylbewerber wegen des Umstandes, dass sie sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, vom syrischen Staat als politische Gegner angesehen und verfolgt würden.“ Es gelte, die Wehrdienstentziehung als solche im Interesse der Aufrechterhaltung der militärischen Schlagkraft des syrischen Staates zu bekämpfen. Zudem drohe dem Kläger keine Verwicklung in völkerrechtswidrige Kriegshandlungen. (14 A 2023/16.A). Diesem haarsträubendem Urteil folgte zu Recht ein Aufschrei verschiedener Organisationen.

Auch wir bezogen in einer Pressemitteilung Stellung dazu und forderten Asyl für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure ein: „Frauen und Männer, die sich dem Kriegsdienst entziehen oder verweigern und daher Verfolgung in welcher Form auch immer zu befürchten haben, werden von den jeweiligen Staaten gerade wegen ihrer Entscheidung zur Verweigerung verfolgt. Entscheidend ist dabei nicht, welche Motive für ihre Tat vorliegen. Allein die Tat selbst wird als den Zielen staatlichen Handelns entgegen gerichtet angesehen. Zudem werden sie nicht nur vom Staat und Militär, sondern auch von der Gesellschaft als eine Gruppe von Personen angesehen, die sich der Kriegspolitik des Staates entgegenstellen.“

Am 6. Juni 2017 folgte nun eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), der drei syrischen Militärdienstentziehern Flüchtlingsschutz gewährte. Der VGH ist der Auffassung, dass den Klägern wegen ihrer Herkunft aus den von Rebellen beherrschten Gebieten des Landes sowie in Anknüpfung an ihrer von den syrischen Behörden wegen ihres Wehrdienstentzuges vermuteten oppositionellen Gesinnung eine politische Verfolgung drohe. (3 A 3040/16.A) Der VGH verwies im Urteil auf eine Auskunft der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, die wir ab Seite 14 dokumentieren.

André Shepherd Weg

Auf Initiative des Wohnprojektes umBAU² Turley wurde zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung, dem 15. Mai, in Mannheim ein André Shepherd Weg eingeweiht. Näheres dazu auf Seite 9.

Wir lösen AG „KDV im Krieg“ auf

Vor einigen Wochen hat die GLS Bank, bei der die AG „KDV im Krieg“ ihr Konto unterhält, die Kontogebühren schlichtweg verdoppelt. Das ist für uns der Anlass, die AG „KDV im Krieg“ aufzulösen. Sie hat uns lange begleitet. Ursprünglich hatten wir sie als AG Südliches Afrika in der DFG-VK gegründet, später in AG „KDV im Krieg“ umbenannt. Nun wird Connection e.V. die Arbeit und die Verwaltung, auch der Aborechnungen, übernehmen.

Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Juni 2017.

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