Schweden: EritreerInnen bei Familienzusammenführung nicht länger zur Ausweiserstellung verpflichtet

von Europe External Policy Advisors (EEPA)

(26.04.2018) Das Migrationsgericht in Schweden entschied, dass Familienangehörige von in Schweden lebenden EritreerInnen nicht länger Ausweise oder Reisepässe für eine Familienzusammenführung benötigen. Das Urteil erging, nachdem das Gericht festgestellt hatte, dass die eritreischen Behörden den Flüchtlingen gegenüber unangemessene Forderungen stellen, wie die Zahlung einer 2%-Steuer und die Unterzeichnung eines „Entschuldigungsbriefes“.

Im Ausland lebende EritreerInnen haben eine 2%-Steuer zu bezahlen, die oft über Zwang und Drohungen eingetrieben wird. Ergänzend dazu haben Flüchtlinge einen Entschuldigungsbrief zu unterzeichnen, mit dem sie jede Art von Bestrafung akzeptieren, weil sie das Land illegal verlassen und keinen Militärdienst abgeleistet haben. Das schwedische Gericht stellt auch heraus, dass Familienangehörige einer Bestrafung unterliegen können, wenn Forderungen von den eritreischen Behörden von im Ausland lebenden EritreerInnen nicht erfüllt worden sind.

Die Niederlande hatten kürzlich den Leiter der eritreischen Botschaft in Den Haag zur „persona non grata“ erklärt, nachdem ein geheim aufgezeichnetes Gespräch zwischen ihm und einem eritreischen Flüchtling veröffentlicht worden war. Darüber wurde bekannt, dass jeder konsularische Dienst verweigert werde, bevor nicht die 2%-Steuer gezahlt und der Entschuldigungsbrief unterzeichnet worden sei.

EEPA: Eritreans no longer required to go to Eritrean authorities for family reunion in Sweden. 26. April 2018. www.eepa.be. Der Beitrag wurde veröffentlicht in der Broschüre „Eritrea: Ein Land im Griff einer Diktatur – Desertion, Flucht & Asyl“, 3. Mai 2018. Herausgegeben von Förderverein PRO ASYL e.V. und Connection e.V.

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