Aktion am 15. Mai 2018 in Berlin. Foto Dong Ha Choe

Aktion am 15. Mai 2018 in Berlin. Foto Dong Ha Choe

Südkorea: 58 Kriegsdienstverweigerer werden aus dem Gefängnis entlassen

Noch 13 Verweigerer in Haft

von Kim Min-kyoung

(27.11.2018) 58 Südkoreaner, die wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung im Gefängnis sitzen, werden gleichzeitig aus der Haft entlassen. 13 Kriegsdienstverweigerer werden noch weiter hinter Gittern bleiben.

Auf einem Treffen entschied der Ausschuss des südkoreanischen Justizministeriums zu vorzeitiger Haftentlassung am 26. November 2018, dass 58 Kriegsdienstverweigerer, die zu Haftstrafen verurteilt wurden und zumindest sechs Monate in Haft waren, auf Bewährung entlassen werden. Nach Prüfung der Ermittlungs-, Gerichts- und Gefängnisunterlagen von 63 Kriegsdienstverweigerern, die die Mindestanforderungen für die vorzeitige Haftentlassung erfüllten (Verbüßung von einem Drittel der Gefängnisstrafe), entschied der Ausschuss, dass 58 von ihnen am 30. November auf Bewährung entlassen werden, unter der Bedingung, dass sie gemeinnützige Arbeit leisten.

„Wir haben die Entscheidung zur vorzeitigen Haftentlassung auf der Grundlage getroffen, ob bei den Inhaftierten eine 'ernsthafte Gewissensentscheidung' vorliegt, wie von der Großen Kammer des Obersten Gerichtshofes gefordert. Bei fünf Personen haben wir die vorzeitige Entlassung verschoben, weil nicht klar war, ob sie den Anforderungen des Obersten Gerichtshofes genügen“, so ein Vertreter des Justizministeriums.

Am 1. November 2018 hatte die Große Kammer des Obersten Gerichtshofes zum ersten Mal in der Geschichte Südkoreas einen Kriegsdienstverweigerer freigesprochen. Das Gericht argumentierte, dass die Erzwingung der Wehrpflicht durch strafrechtliche Verfolgung der Kriegsdienstverweigerung grundlegende Rechte wie die Gewissensfreiheit bedrohen könnten. Das Gericht stellte fest, dass eine auf einer ernsthaften Überzeugung beruhende Kriegsdienstverweigerung eine berechtigte Ausnahme von einer Verurteilung durch das Militärdienstgesetz begründet.

Kriegsdienstverweigerer wurden bislang zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Das Justizministerium hat sie jedoch zuletzt als Justizvollzugspersonal in den Gefängnissen eingesetzt, anstatt sie ins Gefängnis zu schicken. Kurz gesagt: Kriegsdienstverweigerer haben im Grunde schon alternativen Dienst im Gefängnis abgeleistet, wie das Verteidigungsministerium erst kürzlich überprüfte. In den meisten Fällen wurden sie nach Verbüßung einer Haftstrafe von einem Jahr und 2 Monaten, 80% der Gefängnisstrafe, auf Bewährung entlassen.

Am 1. November 2018 befanden sich noch 71 Kriegsdienstverweigerer im Gefängnis. Mit der Freilassung von 58 werden noch 13 im Gefängnis verbleiben. Da sich die Regierung auf die Entscheidungen des Verfassungsgericht und des Obersten Gerichtshofes einstellt, ist die Zahl der Verurteilungen von Kriegsdienstverweigerern seit dem vergangenen Jahr stetig zurückgegangen. Nachdem das Verfassungsgericht im vergangenen Juni entschieden hatte, dass die fehlende Möglichkeit eines alternativen Dienstes im Militärdienstgesetz verfassungswidrig ist, hat die Personalverwaltung des Militärs damit begonnen, die Einberufung von Kriegsdienstverweigerern zurückzustellen. Das hat auch dazu geführt, dass die Verwaltung keine Anfragen mehr an Staatsanwaltschaften gesendet hat, um Fälle von Kriegsdienstverweigerern zu untersuchen und wegen Verstoßes gegen das Militärdienstgesetz anzuklagen. Die meisten der acht noch verbliebenen (neben den fünf, bei denen eine Entlassung verschoben wurde), werden wahrscheinlich auch entlassen, wenn eine vorzeitige Haftentlassung möglich ist. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, ist davon auszugehen, dass die Inhaftierung von Kriegsdienstverweigerern bald nur noch Geschichte ist.

Obwohl 69 der 71 inhaftierten Kriegsdienstverweigerer den Zeugen Jehovas angehören, hat das Justizministerium für einige von ihnen die vorzeitige Entlassung ausgesetzt, mit der Begründung, dass Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihrer Überzeugungen bestehen. Es wird erwartet, dass dies eine Kontroverse provozieren wird, zumal das Justizministerium und die Staatsanwaltschaften nur zögernd ihre Praxis geändert haben, im Gegensatz zu der Personalverwaltung des Militärs, die die Einberufung von Kriegsdienstverweigerern zurückstellte und damit aufhörte, ihre persönlichen Daten öffentlich zu machen. Die Staatsanwaltschaften haben sogar in zwei Fällen noch nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes gegen die Freisprüche von Kriegsdienstverweigerern Berufung eingelegt, mit der Begründung, dass die Ernsthaftigkeit der Überzeugung angesichts des Präzedenzurteils des Obersten Gerichtshofes erneut geprüft werden müsse.

Noch offen bleibt die Frage, wie die Rechte von Kriegsdienstverweigerern wiederhergestellt werden können, die ihre Gefängnisstrafe bereits verbüßt haben. Es gibt auch viele Personen, denen eine freie Berufswahl verwehrt wurde, wie z.B. Baek Jong-geon, dessen Antrag auf Ernennung als Rechtsanwalt abgelehnt wurde, da noch keine fünf Jahre seit seiner Verurteilung vergangen sind. Dies hat einige dazu veranlasst, vom Präsidenten eine Begnadigung einzufordern.

Kim Min-kyoung: 58 conscientious objectors to be released from prison simultaneously. 27. November 2018. Quelle: http://english.hani.co.kr/arti/english_edition/e_national/872011.html. Der Beitrag wurde veröffentlicht in: Connection e.V. (Hrsg.): Rundbrief »KDV im Krieg«, Ausgabe Februar 2019

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