Türkei: Eine kleine Geschichte von fortgeschrittenen Techniken, Jahre zu vergeuden
(19.03.2013) Es ist sieben Jahre her, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei in meinem Fall verurteilt hat. Leider war das Urteil keine Grundsatzentscheidung und die Türkei wurde „nur“ für die wiederholte Strafverfolgung und Weigerung, mich trotz Bestrafung auszumustern, verurteilt.
Das Urteil führte zu generellen Erwartungen, die Kriegsdienstverweigerung werde früher oder später legalisiert. Die Regierung selbst gab sich ambivalent und schwenkte all diese Jahre zwischen Versprechen und Absagen hin und her.
Derweil hat das Militärgericht von Eskişehir im Sommer 2007, also nach dem Urteil des EGMR, einen neuen Haftbefehl gegen mich ausgestellt – zeigte sich von der Verurteilung vonseiten des EGMR also gänzlich unbeeindruckt.
Hier muss erwähnt werden, dass es bei dem Haftbefehl nicht um meine Situation als „Deserteur“ ging, die de jure sowieso zu meiner Verhaftung führen müsste, sondern um angeblich nicht abgesessene Haftstrafen. Warum diese Differenzierung wichtig ist, wird sich am Ende dieser Geschichte zeigen.
Ernster schien die Lage für die Regierung erst zu werden, als der EGMR im Juli 2011 zum ersten Mal eine Grundsatzentscheidung in Sachen Kriegsdienstverweigerung traf: Die Verhaftung des Kriegsdienstverweigerers Bayatyan durch den armenischen Staat verletze Artikel 9 (Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Europäischen Menschenrechtskonvention. Kurz darauf folgte im November des gleichen Jahres eine Verurteilung der Türkei, im Einklang mit der Bayatyan-Entscheidung, im Falle des Zeugen Jehovas Yunus Erçep.
Während all dieser Jahre hatte der Ministerausschuss des Europarates, der unter anderem für die Überwachung der Umsetzung der Urteile des EGMR zuständig ist, die Türkei alle drei Monate auf meine Situation aufmerksam gemacht, sein Missfallen bekundet und individuelle wie generelle Lösungen für alle Kriegsdienstverweigerer eingefordert. Doch erst als der Ministerausschuss im September 2011 ausdrücklicher als zuvor ein beschleunigtes Verfahren und konkrete Schritte bis zum Treffen im Dezember 2011 einforderte, traf das Urteil von 2006 die türkischen Medien und damit die Öffentlichkeit mit voller Wucht.
Eine bis zu dem Zeitpunkt in der Breite nie gesehene Diskussion setzte ein. Die Medien schienen sich sicher, dass der Türkei ein Ultimatum gesetzt worden sei und die Regierung ließ sie zu Anfang kommentarlos gewähren. Einen Monat lang war das Lieblingsthema aller nationalen Nachrichtenkanäle und einiger anderen TV-Kanäle (immerhin rund ein Dutzend) die Kriegsdienstverweigerung. Jeden Abend trafen sich Anwältinnen, Kriegsdienstverweigerer, MenschrechtsaktivistInnen, Generäle und Offiziere in Rente, Parteisprecher und Sprecher von konservativen Veteranenvereinen und diskutierten die unvermeidlich bevorstehende Reform. Egal wohin man umschaltete, man stolperte über dieselbe Diskussion.
Die Regierung hat sich schnell auf die Situation eingestellt und die vermeintliche Klemme in eine Gelegenheit umfunktioniert. Sie zeigte sich unentschieden und bereicherte die Diskussion mit der Suche nach der Legitimation der eigentlich schon lang geplanten Umsetzung der Freikaufsregelung vom Militärdienst (was bis zu dem Zeitpunkt nur für Staatsbürger im Ausland eine Option war).
So entstand ein großes Durcheinander. Die Hardliner unter den Nationalisten zeterten gegen beide Alternativen, während sich viele von der Freikaufsregelung weniger bedroht fühlten. Als auch nach einem Monat der Schwung der Diskussionen immer noch nicht nachgelassen hatte, setzte Premierminister Erdoğan der Sache eines Abends mit einem Wink ein Ende. Ein leitender Nachrichtensprecher diente als sein Sprachrohr und verkündete, Erdoğan habe unter vier Augen eine Legalisierung der Kriegsdienstverweigerung eindeutig abgelehnt und es mache keinen Sinn weiter zu diskutieren.
Große Teile der Öffentlichkeit sahen sich mit der Diskussion zur Kriegsdienstverweigerung vor vollendete Tatsachen gestellt und waren bereit, das kleinere Übel der Freikaufsregel in Kauf zu nehmen. Interessanterweise wurde die Freikaufregelung generell zwar als moralisch suspekt angesehen, aber nicht als ein ideologischer Affront gegen das Jahrzehnte lang gepflegte militaristisch-nationalistische Selbstbild aufgefasst.
Damit waren alle Ziele erreicht. Die türkische Öffentlichkeit war offensichtlich für Gimmicks wie Kriegsdienstverweigerung nicht bereit und die Opposition gegen die kommende Freikaufsregelung war in einer inzwischen irrelevanten Diskussion verpufft. Die Freikaufsregelung wurde Ende 2011 für ein halbes Jahr in Kraft gesetzt und Ende 2012 einmalig verlängert. Sie ermöglicht Wehrflüchtigen, sich für umgerechnet 13.000 € gänzlich freizukaufen. Es ist zu erwarten, dass die Regierung in Zukunft wieder auf diese Regelung zurückgreifen wird.
Das vermeintliche Ultimatum des Ministerausschusses des Europarates war vergessen. Doch die (von der Presse nicht weiter wahrgenommenen) dreimonatlichen Warnungen an die türkische Regierung nahmen natürlich kein Ende. An dieser Stelle entschied die Regierung, es sei den Versuch wert, den Ministerausschuss mit einem Manipulationsmanöver dazu zu bringen, die Akte endlich zu schließen. Am 4. Juni 2012 „bewegte“ die Regierung das Militärgericht von Eskişehir, den Haftbefehl gegen mich fallen zu lassen. „Zufälligerweise“ versammelte sich der Ministerausschuss des Europarates an eben demselben Tag! Die Regierung informierte sie sofort und verkündete die frohe Nachricht, es bestehe gegen mich kein Haftbefehl mehr, das Urteil des EGMR sei also endlich zufriedenstellend umgesetzt worden. Selbstverständlich war der Ministerausschuss erfreut, bat jedoch um weitere Details, was die konkrete Umsetzung angeht. Tatsächlich erfuhren wir nur ein paar Tage vor der nächsten Versammlung, dass der Ministerausschuss wirklich beabsichtigte den Fall abzuschließen. Niemand schien zu bemerken, dass der aufgehobene Haftbefehl erst nach dem Urteil des EGMR ausgesprochen wurde und daher absolut keinen Einfluss auf die grundsätzliche Situation hatte und haben konnte: Ich bin als „Deserteur“ seit 1999 illegalisiert und solange ich als wehrpflichtig gelte wird sich daran nichts ändern.
Erst durch einen regen Telefonverkehr und aktueller Informationen unsererseits konnte die Manipulation der Regierung im letzten Moment abgewendet werden (www.connection-ev.org/article-1757).
Seit dem damaligen Briefverkehr hat sich konkret nichts geändert. Der Ministerausschuss des Europarates hat neulich vier offene Akten (Erçep, Savda, Demirtaş, Ülke) zusammengelegt (warum Tarhan nicht dabei ist, weiß ich nicht), was ein gutes Zeichen für die prinzipielle Umsetzung ist. Doch die türkische Regierung wird offensichtlich noch solange trödeln wie sie es sich leisten kann. Und da sie keinem wirklichem Druck ausgesetzt ist...
Ganz liebe Grüße, Ossi
Osman Murat Ülke: Brief vom 19.3.2013
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